Vorbereitung zur ersten Meldung der Wohnimmobilienfinanzierungsstatistik (WIFSTa)
14.09.2023
Die „WIFSTa“ ist eine Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen und dient der Identifizierung und Überwachung von Gefahren für die Finanzstabilität. Die Deutsche Bundesbank hat am 29. September 2021 die finale Richtlinie zur Datenerhebung über Wohnimmobilienfinanzierungen (WIFSTa) publiziert. Die Meldekategorie M1, M2, M3 und M4 wurde je nach Anzahl der Neugeschäfte im Vorjahr bestimmt. Daraus leitet sich auch ab, ob die Bank vierteljährlich (erstmals per 31.03.2023), jährlich (erstmals per 30.12.2023) oder gar nicht meldepflichtig ist.
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Vor der ersten Meldeabgabe besteht jedoch noch zwingender Handlungsbedarf seitens der Bank: Plausibilieren der Neugeschäfte, Identifizierung von Korrekturbedarf, Durchführung von Korrekturen, Neuberechnung und die abschließende Prüfung der Meldung sowie ggf. die Beseitigung von Validierungsfehlern. Mit der Sicherstellung der entsprechenden Datenqualität sollte kurzfristig begonnen werden. Neben diesen To-Dos ist es natürlich auch wichtig, die Mitarbeiter von Markt und Marktfolge entsprechend für die Thematik der korrekten Verschlüsselung der Darlehen zu sensibilisieren und diese Sachverhalte in die Prozesse Ihres Hauses zu übernehmen.
Unsere Unterstützung umfasst folgende Tätigkeiten:
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Prüfung der Datenqualität, Plausibilieren der Neugeschäfte, Identifizierung von Korrekturbedarf
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Zusammenfassung des konkreten Handlungsbedarfs; die erforderlichen Korrekturen in agree21 sind dann durch Ihre Marktfolge Aktiv durchzuführen
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Begleitung bei der Neuberechnung und der abschließenden Prüfung der Meldung sowie ggf. bei der Beseitigung von Validierungsfehlern
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Dokumentation aller Tätigkeiten zur Einführung der neuen Meldeanforderungen
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Bei Bedarf gemeinsame Prüfung und Anpassung Ihrer bisherigen Prozesse und Erstellung von Informationen zur WIFSTa für Ihre Mitarbeiter:innen
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Vorschlag zur Bewertung nach AT 8.2 MaRisk
Wir unterstützen Sie gerne bei der Überwachung der Datenqualität sowie bei der ordentlichen Abgabe der Meldung und allen weiteren Themen rund um die WIFSTa.
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Falls Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.