Schwerpunkte und Herausforderungen der MaRisk-Novelle 2022
13.12.2022
Im Sommer 2022 wurde die Konsultationsfassung der nun 7. MaRisk-Novelle veröffentlicht und schon bei der ersten Durchsicht wird klar, es handelt sich um eine recht vielschichtige Anpassung, die sich durch den gesamten MaRisk-Text zieht. Das Gute vorweg: Die eigentlich noch – wie üblich – für „unter dem Weihnachtsbaum“ geplante Veröffentlichung der finalen Fassung wird sich derweil noch bis 2023 ziehen. Die entsprechenden Fachgremien wurden verschoben, was den Instituten sicher am Ende auch mehr Zeit für die Umsetzung verschafft.
Doch was bedeutet die Novelle nun für die Institute und wo steckt hinter den neuen Formulierungen auch wirklich Arbeit?
Die Kernthemen sind schnell zusammengefasst:
Es wird eine neue Geschäftsart ins Leben gerufen, neben dem Kredit- und Handelsgeschäft wird nun auch das Immobiliengeschäft explizit geregelt. Hinsichtlich des Trends vieler Institute, sich im Niedrigzinsumfeld vermehrt im Immobilienmarkt zu tummeln sicherlich ein nachvollziehbarer Schritt. Handlungsbedarf besteht hier demnach nur für Häuser mit entsprechenden Immobilieninvestments. Für diese kommt ein prozessualer Mehraufwand für die Dokumentationen, Anweisungen, Berichterstattung und Bewertung hinzu. Dennoch sind die Anforderungen in Summe nachvollziehbar und sollten eine Bank, die mit entsprechender Vorsicht und Weitblick in Immobilien investiert hat, nicht vor materielle Probleme stellen. Fallen Sie in den Anwendungsbereich des BTO 3 und suchen Umsetzungsunterstützung? Kommen Sie gern auf uns zu.
Und dann haben wir da noch den rotesten aller Fäden in der Änderungsversion, die neue Risikoart ESG-Risiken. Die Auswirkungen von Umwelt, Sozialem und Unternehmensführung sollen dabei hinsichtlich ihrer Gefahr auf die Ausprägungen der bisher schon betrachteten Risikoarten explizit berücksichtigt werden. Das ESG-Risiko ist somit vielmehr als Risikotreiber als als eigene Risikokategorie zu verstehen. Das Thema ESG ist aus unserer Sicht eindeutig das weitreichendste und komplexeste und wird einige Ressourcen in den nächsten Jahren binden. Der gesamte Risikomanagementprozess ist betroffen und muss ausgebaut werden. Die Betonung auf quantitative Berücksichtigung stellt dabei eine sicherlich nicht kurzfristig leistbare Anforderung dar. Für uns ist es Ansporn genug die ESG-Risiken im nächsten Jahr in den Fokus unserer Arbeit zu setzen. Auf Basis der von uns implementierten ICAAP-Prozesse werden wir beginnend mit der Risikoinventur neue Standards erarbeiten, die es ermöglichen die Anforderungen Schritt für Schritt zu erfüllen.
Grundlegend neu in der Herangehensweise ist die Übernahme der EBA-Guidelines on loan origination and monitoring in die MaRisk. Dabei bezieht sich dieses „neu“ auf die Art der Einbindung. Tatsächlich wird erstmals mit Verweisen auf EBA-Dokumente gearbeitet, die es dem Leser erschweren, das Ausmaß der entsprechenden Anforderungen schnell zu überblicken. Inwiefern dies am Ende so bleibt, ist noch offen. Wünschenswert ist sicherlich eine vollständige textliche Einarbeitung, wie auch von DSGV und BVR vorgeschlagen und gefordert. Inhaltlich handelt es sich auch hier vermehrt um Klarstellungen bzw. Konkretisierungen. Der Detailierungsgrad der Anforderungen steigt, die Freiheitsgrade der immer noch als normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift gefassten MaRisk nehmen somit leider weiter erneut ab. Handlungsbedarf besteht somit in jedem Fall hinsichtlich der Überprüfung und Schärfung bzw. Konkretisierung der bestehenden Kreditprozesse sowie der strategischen Einbindung und aktuellen Abbildung im Risikomanagement.
Konkretisiert und in den Fokus gerückt wird zudem das Thema Geschäftsmodellanalyse. Sehr explizit wird es in Zukunft erforderlich sein, diese auch in den Strategieprozess zu integrieren. Doch wo und wie genau setzt man sich damit auseinander? Welche Rolle spielt dabei die Risikoinventur? Was muss am Ende mindestens dokumentiert werden? Gerne unterstützen wir im Rahmen des Strategieprozesses und stellen auch die Verknüpfung in die Risikomanagement- und -controllingprozesse sicher.
Haben Sie Unterstützungsbedarf im Zusammenhang mit der MaRisk-Novelle? Sprechen Sie uns gerne an.
Die Anforderungen an Modelle sehen wir dagegen im Wesentlichen als Klarstellung. Eine Erweiterung der Anweisungen und Dokumentation ist hier ggf. erforderlich, die inhaltliche Auseinandersetzung mit den bestehenden Modellen sollte nicht beeinflusst werden.